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DienstleistungErteilung einer Apothekenbetriesbserlaubnis

Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Wer im Landkreis Passau eine Apotheke betreiben will, bedarf der Erlaubnis des Landratsamtes Passau. Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist, und nur für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume.

Wir empfehlen eine rechtzeitige Antragstellung, da der ehrenamtliche Pharmazierat bei der Regierung von Niederbayern anzuhören ist. Die Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem wir bescheinigt haben, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Die Erlaubnis verpflichtet zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung.

Anschrift:

Landratsamt Passau - SG 41
Domplatz 11
94032 Passau
Telefon: 0851/397-1
Fax: 0851/397-473
E-Mail: poststelle@landkreis-passau.de
Internet: www.landkreis-passau.de

Öffnungszeiten:

nach telefonischer Vereinbarung, darüber hinaus
Mo - Do: 8.00 bis 16.00 Uhr;
Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr

Für Sie zuständig:

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Stefan Meier
Aufgabenverantwortlicher
0851/397-4470851/490595-4472.19E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Formulare:

  • Apothekenwesen
    Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen (ApothG)